Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Elke Meyer – Yogalehrerin – (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) bietet Yogaunterricht (Einzel- und Gruppenunterricht) an.
Die Kursteilnehmenden oder Teilnehmende am Einzelunterricht werden nachfolgend Auftraggeber genannt.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die beauftragte Leistung nach Maßgabe der zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags. Sie werden jeweils bei der Auftragsannahme bekannt gegeben und werden damit Vertragsbestandteil.
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag zwischen Auftragnehmerin und der auftraggebenden Person.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt auf Grund textlicher Auftragsannahme des Angebots durch die Auftragnehmerin zu Stande.
Für die Vertragserfüllung ist es erforderlich, dass der Auftraggeber seine vollständige Adresse und seine E-Mailadresse mitteilt.
Die personenbezogenen Daten werden zu betriebsinternen Bearbeitungszwecken nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Erreichbarkeit
Die Auftragnehmerin ist telefonisch (Anrufbeantworter) oder per Mail erreichbar.
Vertragsdauer – Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus der zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber beauftragten Leistung.
Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nicht möglich.
Zahlungsbedingungen
Der Betrag für die gebuchte Leistung ist verbindlich und wird in Form einer Rechnung gestellt. Der Betrag muss bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Leistung auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen sein.
Sämtliche Leistungen von der Auftragnehmerin werden nach der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG abgerechnet.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann die Auftragnehmerin die Teilnahme an der Leistung verwehren.
Rücktritt durch die Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin ist ungeachtet sonstiger wichtiger Gründe berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn absehbar ist, dass eine Auftragserfüllung nicht möglich ist. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Die Auftragnehmerin kann dann einen angemessenen Ersatz für den getätigten Aufwand verlangen.
Schadenersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Rücktritt des Auftraggebers – Stornierung
Der Auftraggeber kann bis 7 Tage vor Beginn des Auftrags durch schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen kostenlos zurücktreten. Danach kann die Auftragnehmerin eine angemessene Gebühr für den bereits getätigten Aufwand verlangen (in der Regel 20% des vollständigen Rechnungsbetrages). Die Stornierung kann per Mail oder Brief in textlicher Form erfolgen. Stornierungen per SMS oder sonstige Messenger-Dienste werden nicht akzeptiert.
Erkrankung des Auftraggebers
Bei Erkrankung des Auftraggebers vor Beginn des Angebots gelten die vorgenannten Regelungen “Rücktritt des Auftraggebers – Stornierung”.
Wurde ein Yoga-Kurs gebucht und der Auftraggeber erkrankt während des Kurses, kann der ausgefallene Termin nicht nachgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Nachholen der versäumten Termine besteht nicht.
Erkrankung der Auftragnehmerin:
Bei Erkrankung der Auftragnehmerin wird die ausgefallene Stunde im Anschluss an den laufenden Kurs mit einem Termin nachgeholt. Als Alternative kann ein/e Yogalehrer/in mit einer entsprechenden Qualifikation von der Auftragnehmerin als Vertretung beauftragt werden.
Haftung
Die Haftung der Auftragnehmerin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit des Teilnehmers oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks (§ 286 BGB). Der Schadensersatzanspruch für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
